Whistleblower Software (DUPLICATE)

Seit Juli 2023 gilt in Deutschland das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) welches die nationale Umsetzung der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937) ist. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Meldewesen einzurichten, durch welches Missstände, rechtswidriges Verhalten oder andere relevante Informationen gemeldet werden können. In vielen Fällen wird hierfür eine spezielle Whistleblower-Software genutzt, um die Anonymität der Betroffenen zu wahren und Mitarbeitern die unkomplizierte Meldung zu ermöglichen.

Whistleblower-Service von Qualitybase

Der große Vorteil an der Zusammenarbeit mit Qualitybase: Wir bieten Ihnen nicht nur ein Whistleblower-Tool, sondern begleiten sie auch  durch den Prozess der Einführung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch ganzheitlich rund um das Thema Datenschutz zur Seite! Denn beide Bereiche sind unweigerlich miteinander verbunden, deshalb stellen wir das von uns verwendete Meldeportal auch unseren Kunden zur Verfügung, für die wir als externer Datenschutzbeauftragter tätig sind.

So kann Ihr Meldeportal aussehen

Das Whistleblower-Tool, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen, können Sie in Ihrem Unternehmen direkt auf Ihrer Homepage oder im Intranet einbinden.

Ihre Mitarbeiter können somit ganz unkompliziert darauf zugreifen und sind in der Lage, Hinweise in 4 einfachen Schritten zu versenden.

Diese können sowohl anonym als auch unter Angabe des Namens aufgegeben werden.

Professionelles Fallmanagement mit unserer eingesetzten Software

Das von uns eingesetzte Tool stellt den vertraulichen Austausch mit dem Whistleblower und dem Unternehmen sicher und garantiert durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dass dieser keinen Zugriff auf die Nutzerdaten des Hinweisgebers erhält. Sie als Unternehmer werden direkt benachrichtigt, können den Hinweisen nachgehen und dabei mit dem Whistleblower in Kontakt treten, ohne dass dieser seine Identität preisgeben muss.

Für wen ist die „EU-Whistleblower-Richtlinie“ Pflicht?

Kleinere Firmen sind davon befreit, ein Meldeportal im Rahmen des HinSchG einzurichten. Ab 50 Mitarbeitern kommen Sie als Unternehmer allerdings nicht mehr daran vorbei, ein entsprechendes Meldeverfahren zu implementieren. Andernfalls drohen Bußgelder und darüber hinaus der Verlust von internem Know-how aufgrund von öffentlichen Meldungen oder erhebliche Imageschäden.

Wenn sie als Inhaber eines kleineren Unternehmens jedoch ernsthaft daran interessiert sind, über Verfehlungen im Unternehmen unterrichtet zu werden, ist die Einführung einer Whistleblower-Software natürlich auch unter 50 Mitarbeitern sinnvoll. Denn diese ist nur mit geringen Kosten verbunden – Unter dem Radar fliegende Fehltritte können im Ernstfall wesentlich kostenintensivere Konsequenzen nach sich ziehen.

(1) Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).
(2) Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Was sind die Vorteile einer Whistleblower Software

Der Einsatz einer speziell darauf ausgerichteten Software ist die professionellste Lösung, wenn es darum geht, dem Hinweisgeberschutzgesetz gerecht zu werden.

Anonyme und vertrauliche Meldungen von Missständen
Alle eingegangenen Hinweise werden zentral und sicher dokumentiert
Erhöhte Bereitschaft der Mitarbeiter, Missstände zu melden
Frühe Hinweise ermöglichen proaktives Handeln und Minimierung von Schäden
Der Einsatz von Whistleblowing-Software signalisiert Transparenz und stärkt das Vertrauen

Gibt es Alternativen zu Whistleblowing-Software?

Alternativen für dein Einsatz von professionellen Programmen sind zwar grundsätzlich vorhanden und ebenso umsetzbar, jedoch sind diese oftmals mit einigen Haken versehen:

Briefkasten / Post

Die Zustellung von Beschwerden über einen eigens dafür eingerichteten Briefkasten ist zwar grundlegend denkbar, stellt sich aber bei genauerer Betrachtung als schwierig heraus. Hinweisgeber können beim Einwurf beobachtet werden, zudem bedarf die Meldung laut dem HinSchG der Textform – die Schriftform ist damit nicht ausreichend.

Telefonhotline

Eine extra dafür eingerichtete Whistleblower-Hotline oder ein Anrufbeantworter-System können ebenfalls eine Alternative zu professioneller Software darstellen. Wenn den Mitarbeitern allerdings nicht glaubhaft versichert werden kann, dass die Telefonnummer nicht ohne Zustimmung weitergeben wird oder die Stimme verfremdet wird, dürfte sich diese Lösung als kontraproduktiv herausstellen.

Externe Anbieter

Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, selbst als Meldestelle zu fungieren und dürfen diese auch an einen externen Anbieter auslagern. Sogenannte Ombudspersonen können z. B. Rechtsanwälte sein, welche selbstverständlich die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, den Datenschutz und die Geheimhaltung gewährleisten müssen. Diese Möglichkeit stellt sich aber – insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten – in der Regel als recht kostspielig heraus.

Wie starte ich mit dem Qualitybase Whistleblower-Service?

Sie haben Interesse daran, unseren Service und unsere eingesetzte Whistleblower-Software für Ihr Unternehmen zu nutzen? Wir lassen Sie nicht mit unserem Tool allein, sondern stehen Ihnen auch als Partner zur Seite, damit Sie sich rechtssicher und mitarbeiterfreundlich aufstellen können.

Treten Sie jetzt direkt mit uns in Kontakt, damit wir Ihnen unser Angebot unterbreiten können!