Es heißt, ein Unternehmen kann nur so gut performen wie seine Mitarbeiter. Das gilt jedoch nicht nur für den Geschäftserfolg, sondern auch für den Datenschutz. Datenschutzschulungen für Mitarbeiter durchzuführen ist also keine lästige Pflichtaufgabe, sondern schützt Sie als Unternehmer im Tagesgeschäft vor Datenschutzpannen und -verstößen. Die Folgen von Verletzungen der DSGVO kann nicht nur ein immenser Imageschaden sein, sondern auch hohe Geldstrafen oder langwierige Rechtsstreitigkeiten.
In der Regel sind die Mitarbeiter oft der größte Risikofaktor sowohl für Virenattacken als auch in Bezug auf den Datenschutz. Ziel eines jeden Geschäftsführers muss also der Wissensaufbau und die Sensibilisierung des Personals sein, das regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet. Die Durchführung von Datenschutzschulungen ist hierfür das bewährte Mittel der Praxis.
Für die im Gesetz unter Art. 83 Abs. 5 DSGVO aufgelisteten, besonders gravierenden Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.
Auszug DSGVO
Bin ich dazu verpflichtet, Datenschutzschulungen für Mitarbeiter zu organisieren?
Der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens muss verpflichtend jährlich fortgebildet werden, für die Schulung der Mitarbeiter besteht jedoch streng genommen keine explizite Vorschrift der DSGVO. Allerdings besagt diese, dass der Geschäftsführer verantwortlich dafür ist, ein „angemessenes Schutzniveau“ sicherzustellen. Die Hauptverantwortung sowie die Haftung liegen demnach bei Ihnen als Unternehmer, auch wenn Ihre Angestellten vermutlich am häufigsten mit sensiblen Daten in Berührung kommen.
Ihre Mitarbeiter müssen in der Lage sein, personenbezogene Daten DSGVO-konform zu verarbeiten und keine Aussagen gegenüber Unbefugten zu treffen. Genauso müssen diese über das Know-how verfügen, das Kunden ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Auskunft (u. a.) haben.
Dieses Wissen regelmäßig in Form von Mitarbeiterschulungen zu verfestigen und up to date zu halten, sehen wir dabei als absolut notwendig an. Nur so kann präventiv gegen Strafen aufgrund von Datenschutzverstößen vorgegangen werden.
Müssen alle meine Mitarbeiter geschult werden?
Grundlegend muss nicht jeder Mitarbeiter eine Datenschutzschulung erhalten. Allerdings alle, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben – inklusive der Geschäftsleitung!
Warum ist es sinnvoll, geschulte Mitarbeiter zu beschäftigen?
Datenschutzschulungen von Qualitybase
Im Rahmen unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter schulen wir die Mitarbeiter unserer Kunden jährlich vor Ort oder online. Dies ist in unseren Datenschutzpaketen bereits inkludiert, womit Sie in keinem Fall mit unerwarteten Kosten rechnen müssen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen aber auch ohne festes Vertragsverhältnis für die Fortbildung Ihres Personals in Sachen Datenschutz zur Verfügung.
Im Anschluss dürfen Ihre Mitarbeiter einen kurzen Test mit einigen Multiple-Choice-Fragen absolvieren. So kontrollieren wir für Sie den Erfolg der Maßnahme und halten Ihre Mitarbeiter dazu an, dem üblicherweise einstündigen Vortrag aufmerksam zu folgen.
Auf Wunsch erhalten alle Mitarbeiter mit bestandenem Test von uns ein Zertifikat zur erfolgreich abgelegten Schulung.
Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern...
… verständlich die Basics in Sachen Datenschutz
… eine Sensibilisierung für die gängigen sowie branchenspezifischen Herausforderungen
… das Know-how, um gegenüber Kunden souverän und kompetent Aussagen zu können
… was Cybersicherheit bedeutet und wie sie z.B. Phishing-Attacken vorbeugen können
… vieles mehr
So beauftragen Sie uns
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise für Mitarbeiterschulungen oder im Komplettpaket als externer Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. So können wir für Sie ein handfestes Datenschutzmanagement-System aufbauen, vorhandene Risiken minimieren, zur DSGVO-konformen Verarbeitung aller Daten beitragen und darüber hinaus ein Datenschutzbewusstsein bei Ihren Mitarbeitern wecken.
Was passiert bei einem Datenschutzvorfall?
Eine gute Dokumentation der Maßnahmen und Schulungen kann als Nachweis für die Bemühungen des Unternehmens dienen, Datenschutzverletzungen zu verhindern. Das kann von den Aufsichtsbehörden berücksichtigt werden.
Denn Behörden neigen dazu, wohlwollender zu reagieren, wenn sie feststellen, dass das Unternehmen ernsthafte Anstrengungen unternimmt, um Datenschutzrisiken zu minimieren, einschließlich regelmäßiger Schulungen der Mitarbeiter.
Ohne ordnungsgemäße Dokumentation der Bemühungen zur Einhaltung des Datenschutzes könnte das Unternehmen als nachlässig angesehen werden und somit die Strafzumessung verschärfen.
Aufsichtsbehörden könnten strengere Maßnahmen und höhere Bußgelder verhängen, wenn sie feststellen, dass das Unternehmen keine angemessenen Schulungen und Maßnahmen implementiert hat.
Zudem: Unternehmen, die Datenschutz nicht ernst nehmen, könnten unter verstärkte Aufsicht gestellt werden, was zu weiteren administrativen und finanziellen Belastungen führt.